"Anwalt des Kindes" Verfahrensbeistand

 

Seit vielen Jahren arbeite ich mit Kindern Jugendlichen, Eltern und Erziehungsberechtigten in ungewöhnlichen Lebenssituationen.

 

In ihnen steckt ein hohes Potential, doch sie sind auch die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft und können zu hilflosen Streitobjekten zwischen Eltern/Verfahrensbeteiligten werden.

Diese Kinder sind auf den besonderen Schutz von Erwachsenen angewiesen, die ihre Interessen, Wünsche, Ängste

und Sorgen hören und vor Gericht vertreten.

Kinder und Jugendliche, die von einem solchen Gerichtsverfahren betroffen sind, kann der Familienrichter einen"Anwallt des Kindes" an die Seite stellen. Er heißt Verfahrensbeistand.

 

Als Heilpädagogin in eigener Praxis habe ich durch die Qualifizierung zum Verfahrensbeistand nach §158 FAMFG, 151 Stunden, meine Kompetenz erweitern können.

 

Ich sehe meine Aufgabe im Erarbeiten und Entwickeln des Kindeswillen im Austausch mit dem Kind auf der Grundlage pädagogisch-psychologischen Fachwissens.

 

Vermitteln zwischen den Beteiligten und Erarbeiten einer evtl. einvernehmlichen Regelung zum Gegenstand des Verfahrens.

 

Für das Kind eine Transparens bezüglich rechtlicher und gerichtlicher Abläufe zu schaffen und sie zu begleiten, wenn der Familienrichter mit dem Kind sprechen möchte. (Anhörung)

 

 

Heilpädagogische Praxis LAVA
Maria Vaske-Lamping

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